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für die Inhalte der Website verantwortlich:

Marion Reisert

Karl-Stöger-Str. 12
94559 Niederwinkling
Email: [email protected]
mobil: 015679 738877


staatl. geprüfte Physiotherapeutin
Bachelor of Arts Physiotherapie an der FH OOW Emden
Sportphysiotherapeutin (EDENREHA Donaustauf)
BodyBalancePilates(R)-Instruktorin, Aquafitnesstrainerin, DynamicFlow-Trainerin

Anbieterin von Präventions- und Bewegungskursen

Steuernummer: 162/261/50319


Berufsrechtliche Regelungen für Präventionskurse

Die Kurse BodyBalancePilates(R) und Aquafitness sind von den Krankenkassen zertifizierte Präventionskurse und bezuschussungsfähig.

Die gesetzlichen und berufsrechtlichen Regelungen für Präventionskurse in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Hier sind einige der wichtigsten Punkte:

SGB V: § 20 Absatz 1 Satz 3 SGB V verlangt, dass Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention von Krankenkassen bezuschusst werden, die den GKV-Spitzenverband definierten Handlungsfeldern und Kriterien genügen und von der Krankenkasse zertifiziert sein müssen. (1)

GKV-Spitzenverband: Die Zertifizierung von Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt durch eine Krankenkasse oder in ihrem Namen durch einen beauftragten Dritten [zentrale Prüfstelle Prävention]. (1)

Präventionskurse: Diese Kurse sollen den Einzelnen motivieren und befähigen, Möglichkeiten einer gesunden, störungen und Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung auszuschöpfen. (1)
Die Zertifizierung von Präventionskursen ist eine wichtige Voraussetzung für die steuerfreie Förderung durch die Krankenkassen. Sie sorgt dafür, dass die Kurse den spezifischen Anforderungen und Kriterien entsprechen und somit die Qualität der Gesundheitsförderung gewährleisten. 

Quelle 1:  www.ärztekammer.de


 

Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft Ihre Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.

Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an: (2)
Die Ersatzkassen, die Betriebskrankenkasse, die AOKs, die Innungskassen, die Knappschaft, die SVLVG
Quelle 2: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/die-kooperationsgemeinschaft/

Zentrale Prüfstelle Prävention
Rellinghauser Str. 93
45128 Essen
Gegründet und verantwortet durch Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V, (3)

vertreten durch Geschäftsführender Verband
Verband der Ersatzkassen e. V.
Referat Zentrale Prüfstelle Prävention, Abt. Gesundheit
Askanischer Platz 1
10963 Berlin (3)

Betrieben durch Team Gesundheit Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH
Rellinghauser Str. 93
45128 Essen (3)

Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn (3)
Quelle 3: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/wp-content/uploads/Aussendarstellung_Stand-28.10.2025.pdf

weitere Informationen zur Kassenzulassung